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   BVerwG, 08.10.1984 - 6 P 40.83   

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https://dejure.org/1984,3794
BVerwG, 08.10.1984 - 6 P 40.83 (https://dejure.org/1984,3794)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1984 - 6 P 40.83 (https://dejure.org/1984,3794)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1984 - 6 P 40.83 (https://dejure.org/1984,3794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter an Grundschulen und Hauptschulen als eine Prüfung im Sinne des § 68 Abs. 3 Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPersVG,RP) - Begriff des Rechtsschutzbedürfnisses - Abnahme einer Prüfung im Bereich der Dienststelle - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personalrat - Zweite Staatsprüfung - Anwesenheit des Personalrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.07.1964 - VII P 4.63

    Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 57 Abs. 3 Personalvertretungsgestez

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1984 - 6 P 40.83
    Der Beteiligte nimmt die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen angesichts der organisatorischen Eingliederung des Landesprüfungsamts in seine Behörde zwar "in seinem Bereich" ab (vgl. dazu BVerwGE 19, 133 [BVerwG 10.07.1964 - VII P 4/63]).

    Die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen ist weder allein eine Laufbahnprüfung, die - wie in dem in BVerwGE 19, 133 entschiedenen Fall - nur für den Bereich der Dienststelle rechtliche Bedeutung haben kann, noch ist sie eine sonstige in dem dargestellten Sinn "verwaltungsinterne" Prüfung.

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1984 - 6 P 40.83
    Sie stellt vielmehr den Abschluß einer Berufsausbildung dar, den jeder öffentlich-rechtliche Dienstherr und jeder in Betracht kommende private Arbeitgeber anzuerkennen hat (vgl. dazu BVerwGE 68, 109 [BVerwG 20.10.1983 - 2 C 11/82]).
  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 P 8.08

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei Prüfungen; Beratungen der

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt beim Abschluss einer Berufsausbildung, die jeder öffentlich-rechtliche Dienstherr oder jeder in Betracht kommende private Arbeitgeber anzuerkennen hat (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 1984 - BVerwG 6 P 40.83 - Buchholz 238.38 § 68 RPPersVG Nr. 1 S. 3 f.).
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2021 - 18 LP 2/18

    Beschwerde; Information; Laufbahnprüfung; Personalvertretung; Prüfung;

    Eine nur verwaltungsinterne Prüfung liegt hingegen nicht vor beim Abschluss einer Berufsausbildung, die jeder öffentlich-rechtliche Dienstherr oder jeder in Betracht kommende private Arbeitgeber anzuerkennen hat (vgl. dies annehmend BVerwG, Beschl. v. 8.10.1984 - BVerwG 6 P 40.83 -, juris Rn. 14 (zur Zweiten Staatsprüfung für die Lehrämter an Grundschulen und Hauptschulen); Senatsbeschl. v. 1.10.1982 - P OVG L 4/82 -, PersV 1988, 272 (Ls.), Umdruck S. 6 (zu Krankenpflegeprüfungen nach dem Krankenpflegegesetz)).

    Voraussetzung ist aber, dass die mit der Laufbahnprüfung verbundene Feststellung der Laufbahnbefähigung sich auf den Bereich der prüfenden Dienststelle und dieser nachgeordneter Dienststellen beschränkt und nur diese bindet (so schon BVerwG, Beschl. v. 8.10.1984 - BVerwG 6 P 40.83 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 10.7.1964 - BVerwG VII P 4.63 -, BVerwGE 19, 133, 137 f.).

  • OVG Brandenburg, 05.11.1998 - 6 A 43/98

    Höhergruppierung einzelner Angestellter zum Gegenstand des Initiativrechts im

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  • BVerwG, 06.01.1986 - 6 PB 10.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Divergenz - Prüfungen nach

    Mit diesen die angefochtene Entscheidung tragenden Erwägungen ist das Oberverwaltungsgericht entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1964 - BVerwG 7 P 4.63 - (BVerwGE 19, 133) und vom 8. Oktober 1984 - BVerwG 6 P 40.83 - (Buchholz 238.38 § 68 RPPersVG Nr. 1 = PersV 1985, 73) abgewichen.
  • OVG Bremen, 18.03.1985 - PV-T 6/85

    Antrag eines Ausbildungspersonalrats auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ;

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